Viele von uns dürfen bei der Kommunalwahl Ihre Stimme abgeben, auch wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sollten. Hier eine kurze Aufstellung, wer was wählen darf:
Kommunale Ausländer*innenvertretung (KAV):
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Frankfurt hat
(maßgeblich ist die Hauptwohnung).
Stadtverordnetenversammlung & Ortsbeiräte:
Wahlberechtigt ist, wer
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder EU-Bürger*in ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Frankfurt hat.
Das heißt: Nahezu alle Menschen ab 18 Jahren mit Erstwohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt können in Frankfurt wählen – entweder die Stadtverordnetenversammlung/Ortsbeiräte oder die KAV. Denn diese Wahl geht uns alle an und viele von uns können wählen, auch wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Wenn Ihr mehr über unsere Vorhaben und Ideen wissen wollt, dann schaut Euch gerne unseren mehrsprachigen Online-Flyer unter https://kw2026.gruene-kalbach-riedberg.de/flyer/ an.